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Juhuuuu es ist geschafft!

 

Nach drei Jahren intensiver Lehrnzeit habe ich die Abschlussprüfung zur Huforthopädin erfolgreich bestanden und warte zur Zeit auf die kantonale Bewilligung.

12.September 2019

 

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Seit dem Jahr 2014 gilt, dass sämtliche Personen, welche gewerbsmässige Hufpflege bei fremden Pferde durchführen - das heisst also auch Barhufpfleger oder Huforthopäden -, über eine anerkannte Ausbildung verfügen müssen. Als anerkannte Ausbildungen gelten fachspezifische Berufs- und Hochschulausbildungen oder Berufs- und Hochschulausbilgungen mit einer fachspezifischen Weiterbildung und sämtliche vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)anerkannten fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbilgungen. Als fachspezifisch gilt die Ausbildung dann, wenn sie das für die Tätigkeit notwendige Wissen vermittelt. Gewerbsmässige Hufpfleger, die nicht über eine entsprechende Berufs- und Hochschulabschluss verfügen, benötigen für Ihre Tätigkeit eine kantonale Bewilligung des zuständigen Veterinärdiensts.
 


Aus "Pferd im Recht Transparent"

Hier findet ihr die anerkannten Ausbildungen: